Voraussetzung für einen Anspruch auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit ist das Herabsinken der zuvor bestandenen Arbeitsfähigkeit.
Voraussetzung für einen Anspruch auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit ist das Herabsinken der zuvor bestandenen Arbeitsfähigkeit.