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Nachentrichtung von Beiträgen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2006, S 2infas 2006, 32 Heft 1 v. 1.1.2006

Gemäß § 225 Abs 3 ASVG (bis 31. 12. 2005) konnte das BMSG in Fällen besonderer Härte Sozialversicherungsbeiträge auch nach Ablauf der Verjährungsfrist als wirksam entrichtet anerkennen.

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