Die geprüften Gesetzesbestimmungen diskriminieren gleichgeschlechtliche haushaltsführende Hausgenossen und verstoßen gegen den Gleichheitssatz. § 123 Abs 8 lit b ASVG sowie § 83 Abs 8 GSVG werden als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf 31. 7. 2006 in Kraft. Ebenso werden § 22 Abs 1 der Satzung der NÖGKK und § 12 der Satzung 2003 der SVA als gesetzeswidrig aufgehoben.