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Die neuen Werte für 2006

SozialrechtMonika Weißensteinerinfas 2006, 31 Heft 1 v. 1.1.2006

Ab 1.1.2006 gelten folgende Änderungen:

Pensionserhöhung: Alle Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage (das entspricht einer Pensionshöhe von 1.875,- €) werden um 2,5% erhöht. Alle höheren Pensionen werden mit einem Fixbetrag von monatlich 46,88 € erhöht.

Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 2,5% erhöht; der Richtssatz für Alleinstehende wird außertourlich auf 690,- € angehoben.

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