Ab 1.1.2006 gelten folgende Änderungen:
Pensionserhöhung: Alle Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage (das entspricht einer Pensionshöhe von 1.875,- €) werden um 2,5% erhöht. Alle höheren Pensionen werden mit einem Fixbetrag von monatlich 46,88 € erhöht.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 2,5% erhöht; der Richtssatz für Alleinstehende wird außertourlich auf 690,- € angehoben.