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Austritt - Rechtzeitigkeit bei Sexueller Belästigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 11infas 2006, 24 Heft 1 v. 1.1.2006

Eine Arbeitnehmerin war ab 2. 12. 2002 bei einem Pächter einer Filiale (Arbeitgeber) als Verkäuferin angestellt. Anfang Jänner 2003 ging der Arbeitgeber so knapp an der Arbeitnehmerin vorbei, dass er an ihr streifte. Sie ging zunächst von einem Versehen aus. In weiterer Folge kam es jedoch wiederholt zu eindeutigen sexuellen Übergriffen, und zwar sowohl verbaler als auch körperlicher Art. So forderte der um 15 Jahre ältere Arbeitgeber die damals 23-jährige Arbeitnehmerin auf, sich mit ihm im Lager- und Umkleideraum hinzulegen, informierte sich über ihre Wochenendpläne, stellte Besuche bei ihr in Aussicht, erzählte von sexuellen Erlebnissen und prahlte mit der außergewöhnlichen Größe seines Penis. Er belästigte sie auch körperlich. Im Zeitraum Oktober bis November 2003 berührte er die Klägerin zumindest dreimal unsittlich, drückte sich von hinten an sie und rieb seinen Penis an ihr. Der Arbeitgeber nutzte dabei jeweils Gelegenheiten aus, in denen sie im Geschäft unbeobachtet waren.

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