Die in Österreich wohnhafte Arbeitnehmerin war vom 27. 6. 2001 bis 6. 7. 2001 bei einem englischen Unternehmen in dessen Büro in Wels als Büroangestellte mit einem Nettomonatsgehalt von 1.090,09 € beschäftigt. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlossen. Der Arbeitnehmerin wurde kein Dienstzettel ausgehändigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch ungerechtfertigte Entlassung. Die Arbeitnehmerin war in Österreich zur Sozialversicherung gemeldet; die Sozialversicherungsbeiträge wurden auch tatsächlich entrichtet. Die Niederlassung des englischen Unternehmens in Österreich war nicht im Firmenbuch eingetragen und "wurde auch nicht nach dem österreichischen Handelsrecht errichtet". Am 19. 9. 2001 wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin in England das Insolvenzverfahren eröffnet; davon erlangte die Arbeitnehmerin am 21. 11. 2002 Kenntnis.