vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tageweise Beschäftigung als EDV-Trainer

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 47infas 2005, 186 Heft 6 v. 1.11.2005

Ein Beschwerdeführer war als EDV-Trainer beschäftigt. Er war nicht verpflichtet, ihm vorgeschlagene Schulungstermine anzunehmen. Erst ab Annahme eines Termins war dieser verbindlich. Die Inhalte der Schulungen wurden von den Kunden festgelegt; die Kurse fanden in den Räumlichkeiten der Kunden statt. Es gab eine sog "Trainerrichtlinie", in der der Ablauf der Schulungen verbindlich geregelt wurde. Eine Vertretungsmöglichkeit war nur im Ausnahmefall vorgesehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!