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Dienstnehmereigenschaft eines Telefon-Marketing-Mitarbeiters

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 46infas 2005, 186 Heft 6 v. 1.11.2005

Ein Beschäftigter wurde als freier Dienstnehmer angemeldet. Laut Vertrag hatte er Leistungen in Form von aktivem und passivem Telefonmarketing zu erbringen. Er musste wöchentlich durchschnittlich 25 Stunden in den Räumen der Gesellschaft tätig sein - mit einem Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten. In Ausnahmefällen bestand eine Vertretungsmöglichkeit. Vereinbart war ein monatliches Entgelt.

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