Auf das Arbeitsverhältnis des seit 1. 7. 1997 als Techniker beschäftigten Arbeitnehmers findet der KollV für Arbeiter im Gastgewerbe Wien Anwendung. Der Arbeitnehmer begehrt eine Lohnnachzahlung basierend auf den im KollV für Arbeiter im Metallgewerbe für die Jahre 2000 bis 2003 vorgesehenen Istlohnerhöhungen. Er stützt sich darauf, dass nach dem KollV für Arbeiter in Hotel- und Gastgewerbe für Professionisten wie ihn, die Lohnsätze des KollV ihrer jeweiligen Branche, somit die Lohnsätze des KollV für Arbeiter im Metallgewerbe zur Anwendung gelangten.