Der Arbeitnehmer ist bei der Arbeitgeberin seit 1. 1. 1998 als Sekundararzt mit ius practicandi beschäftigt. 1998 verrichtete er an vier von zwölf möglichen Feiertagen, 1999 an acht von zwölf möglichen Feiertagen Dienst. Von acht möglichen Feiertagen bis August 2000 hatte er dreimal Dienst. An den übrigen Feiertagen hatte er dienstfrei.