Der Arbeitnehmer war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde er vom Masseverwalter ungerechtfertigt entlassen.
Der Arbeitnehmer war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde er vom Masseverwalter ungerechtfertigt entlassen.