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Abfertigung auf Teilzeitbasis bei gesundheitsbedingter Arbeitszeitreduktion - keine mittelbare Diskriminierung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 74infas 2005, 168 Heft 6 v. 1.11.2005

Eine am 21. 5. 1952 geborene Arbeitnehmerin war ab 18. 11. 1974 beim Land als vertragsbedienstete Diplomkrankenschwester im Landeskrankenhaus F beschäftigt. Die teilzeitbeschäftigten Bediensteten im LKH F sind zum weit überwiegenden Teil Frauen.

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