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Betriebsübergang - Unwirksamkeit einer einvernehmlichen Lösung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 68infas 2005, 162 Heft 6 v. 1.11.2005

Zunächst führte die CCC-GmbH (im Folgenden CCC 1) einen Kartenspiel-Casinobetrieb. Bei dieser Gesellschaft war der Arbeitnehmer ab 1. 6. 1996 als Sicherheitsinspektor beschäftigt. Mit Pachtvertrag vom 6. 8. 1999 wurde der Betrieb an eine andere GmbH mit im Wesentlichen gleichlautenden Firmenbestandteilen (im Folgenden CCC 2), in deren Konkurs die Beklagte zur Masseverwalterin bestellt wurde, in Bestand gegeben. Sämtliche zur CCC 1 bestehenden Arbeitsverhältnisse, so auch jenes des Arbeitnehmers, wurden von der Pächterin CCC 2 übernommen.

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