Ein Antrag, der OGH möge mit Beschluss feststellen, dass
a) durch die Ausgliederung der Betriebe durch den Sozialhilfeverband R und die Übertragung der diesbezüglichen Verfügungsrechte auf die A Werkstätten gemeinnützige GmbH bzw Al Werkstätten gemeinnützige GmbH die Arbeitsverhältnisse der bislang vom Sozialhilfeverband R beschäftigten Arbeitnehmer auf die A Werkstätten gemeinnützige GmbH bzw Al Werkstätten gemeinnützige GmbH übergehen,