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Berechnungspflicht des AMS bei fehlerhaft gespeicherter Beitragsgrundlage

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 9infas 2004, 21 Heft 1 v. 1.1.2004

Der Beschwerdeführer beantragte am 1. 12. 1997 Arbeitslosengeld. Mit Bescheid wurde gemäß § 21 Abs 1 AlVG Arbeitslosengeld in Höhe von täglich 192 S zuerkannt, auf Basis der Jahresbeitragsgrundlage 1996, welche eine Monatsbeitragsgrundlage von 12.717 S auswies.

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