Der Beschwerdeführer beantragte am 1. 12. 1997 Arbeitslosengeld. Mit Bescheid wurde gemäß § 21 Abs 1 AlVG Arbeitslosengeld in Höhe von täglich 192 S zuerkannt, auf Basis der Jahresbeitragsgrundlage 1996, welche eine Monatsbeitragsgrundlage von 12.717 S auswies.