Der Beschwerdeführer stellte am 4. 12. 2000 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Dabei gab er an, in der Zeit vom 2. 6. 1997 bis 1. 12. 2000 als Schlosserlehrling bei dem Unternehmen M tätig gewesen zu sein.
Der Beschwerdeführer stellte am 4. 12. 2000 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Dabei gab er an, in der Zeit vom 2. 6. 1997 bis 1. 12. 2000 als Schlosserlehrling bei dem Unternehmen M tätig gewesen zu sein.