Der Versicherte erlitt 1994 einen Arbeitsunfall und beantragte 2000 eine Versehrtenrente, die er auch ab dieser Antragstellung erhielt. Für den Zeitraum ab 1994 gebührt keine Rente, weil die Unfallanzeige nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles erstattet worden war. Eine Arbeitskollegin hat jedoch am Tag des Unfalles ein Formular der AUVA über den Unfall ausgefüllt und per Post abgeschickt. Tatsache ist, dass in der AUVA diese Anzeige nicht gefunden worden ist. Prinzipiell ist es unerheblich, wie der Versicherungsträger über einen Arbeitsunfall Informationen erhält - Meldung des Versicherten, Anzeige des Dienstgebers, Meldung eines Arztes etc.