Der Kläger besuchte zum Unfallzeitpunkt den ersten Jahrgang einer HTL. Er ersuchte seinen Chemielehrer um Unterlagen zur Herstellung von Sprengstoffen und rotem Phosphor, das für sich allein nicht explosiv ist. Im Rahmen von unverbindlichen Übungen hat er mit seinem Lehrer bereits einige derartige Versuche unternommen, wurde aber auch immer auf deren Gefährlichkeit hingewiesen. Beim Hantieren mit Sprengstoff in der Freizeit wurde er schwer verletzt.