vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung von Kontrolloren wegen Falscheintragungen

ArbeitsrechtEntscheidunginfas 2004, A 6infas 2004, 14 Heft 1 v. 1.1.2004

Das Verhalten der als Kontrollore tätigen Arbeitnehmer (jeweils mehr als 20 bewusste Falscheintragungen in den Tagesmeldungen an vier bis sechs Kontrolltagen, wobei einer der Arbeitnehmer an zwei Kontrolltagen sämtliche Eintragungen ab zweieinhalb bzw drei Stunden vor Dienstende fälschte und während dieses Zeitraums nur eine äußerst geringe bzw keine Kontrolltätigkeit vornahm) verwirklicht die Kündigungsgründe des § 42 Abs 2 Z 1 und 5 der hier anzuwendenden Wiener VBO 1995.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!