Ab 1. 1. 2004 gelten folgende Änderungen:
Pensionserhöhung: Alle Pensionen bis zur so genannten "Medianpension" (das entspricht einer Pensionshöhe von 667,80 €) werden um 1,5% erhöht. Alle höheren Pensionen werden mit einem Fixbetrag von monatlich 10,02 € erhöht.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 1,5% erhöht.