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Die neuen Werte für 2004

SozialrechtMonika Weißensteinerinfas 2004, 16 Heft 1 v. 1.1.2004

Ab 1. 1. 2004 gelten folgende Änderungen:

Pensionserhöhung: Alle Pensionen bis zur so genannten "Medianpension" (das entspricht einer Pensionshöhe von 667,80 €) werden um 1,5% erhöht. Alle höheren Pensionen werden mit einem Fixbetrag von monatlich 10,02 € erhöht.

Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 1,5% erhöht.

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