Der 1944 geborene Arbeitnehmer war über viele Jahre in einem großen Konzern beschäftigt, wurde jedoch schließlich gekündigt und focht diese Kündigung an. Im Zuge dieser Auflösungsstreitigkeiten kam es zu einer Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer in dem früheren Betriebspensionssystem verbleiben sollte und sich seine frühere Arbeitgeberin auch verpflichtete, die entsprechenden Beiträge bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers einzuzahlen. Im Zuge der Auflösung seines Arbeitsverhältnisses erhielt der Arbeitnehmer von seiner früheren Arbeitgeberin eine gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung in Höhe von ca 2 oder 2,5 Mio ATS. Diese Abfertigungszahlungen verwendet er im Wesentlichen zur Rückzahlung der Mittel für sein Eigenheim und zur Unterstützung seiner Tochter beim Bau eines neuen Hauses.