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Keine Anwendbarkeit des ArbVG auf die Vertretung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Wien

EuroparechtEntscheidunginfas 2004, E 2infas 2004, 4 Heft 1 v. 1.1.2004

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat in Wien eine Vertretung eingerichtet. Ihr Aufgabenbereich liegt im Wesentlichen in der umfassenden Information der österreichischen Bevölkerung über europaspezifische Themen.

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