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Zur Anwendbarkeit von § 38 WEG auf Einzelwärmelieferungsverträge

ThemaMag. Clemens BergerImmoZak 2026/21ImmoZak 2026, 50 Heft 3 v. 24.6.2026

Im Systemwettbewerb um das natürliche Monopol leitungsgebundener Wärmeversorger entscheiden Bauträger und Vermieter, nicht aber die Endkunden. Eine aktuelle E legt nahe, dass WE-Organisatoren über die Wärmeversorgung schweigen sollten, um die Rechtssicherheit von Contracting-Modellen zu erhöhen. Diese Annahme ist jedoch kritisch zu hinterfragen.

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