ABGB: § 1295
PHG: §§ 1, 2
Die sog Produzentenhaftung - die Haftung des Produzenten abseits des PHG nach dem ABGB für die von ihm hergestellten Produkte gegenüber dem Letztabnehmer - ist auf der Grundlage der Lehre von den vertraglichen Schutzpflichten zugunsten Dritter zu lösen. Eine Unterscheidung zwischen Unternehmern und Verbrauchern kennt die Rsp zur Produzentenhaftung nicht.