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Verjährung der inhaltlichen Überprüfbarkeit von Abrechnungen

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBearbeiter: Lorenz PuntImmoZak 2024/10ImmoZak 2024, 18 Heft 1 v. 1.3.2024

ABGB: § 1497

WEG: § 34 Abs 1 und Abs 3

Wird die Abrechnung nicht gehörig gelegt, so ist der Verwalter in einem ersten Schritt zunächst zu deren Vorlage zu verhalten (§ 34 Abs 3 WEG). Durch den entsprechenden Antrag eines WEers wird die Verjährungsfrist für den Rechnungslegungsanspruch gem § 1497 ABGB unterbrochen.

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