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Grunderwerbsteuer bei der Anwachsung gemäß § 142 UGB

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Philipp DoblerImmoZak 2023/49ImmoZak 2023, 91 Heft 4 v. 24.11.2023

UGB: § 142

GrEStG: § 1 Abs 1 Z 2, § 7 Abs 1 Z 1 und 2

Gem § 105 S 2 UGB ist die OG rechtsfähig. Aufgrund der umfassenden Rechtsfähigkeit ist die Gesellschaft auch Zurechnungssubjekt des Gesellschaftsvermögens, das somit ausschließlich ihr und nicht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zusteht.

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