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Zweckgleichwertiges Geschäft

Schwerpunkt Der Immobilienmakler: Aufgaben und AnsprücheRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2026/82immolex 2026, 178 Heft 5 v. 7.5.2026

Der Wille, im Namen eines anderen zu handeln, muss ausdrücklich erklärt werden oder aus den Umständen klar erkennbar sein. Im Zweifel ist ein Eigengeschäft des Erklärenden anzunehmen.

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