vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einlage und Entnahme von Immobilien bei betrieblichen Mitunternehmerschaften

ImmobilienbesteuerungBeitragAufsatzChristian Oberkleiner, Gottfried Maria Sulzimmolex 2026/73immolex 2026, 150 - 154 Heft 4 v. 17.4.2026

In den Jahren 2023 und 2024 wurden die "Einlage" von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften (FN ) und die "Entnahme" von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften in Anlehnung an die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich ausdrücklich geregelt. Die aktuellen Regelungen wurden insb mit dem Wartungserlass 2025 auch in die Einkommensteuerrichtlinien 2000 des BMF übernommen.Im Folgenden soll auf Einlagen von Immobilien in betriebliche Personengesellschaften ("Mitunternehmerschaften") und Entnahmen von Immobilien aus Mitunternehmerschaften aus ertragsteuerlicher Sicht eingegangen werden; Verkehrssteuern wie USt, GrESt etc werden hier nicht behandelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!