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Verkauf eines Grundstücks mit Brandruine nach Entschädigung durch die Feuerversicherung

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturNikolaus Zornimmolex 2026/74immolex 2026, 155 - 156 Heft 4 v. 17.4.2026

Es wurde ein Grundstück verkauft, nachdem das darauf befindliche Gebäude durch einen Brand weitgehend zerstört und daher wertlos geworden war. Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus der privaten Grundstücksveräußerung nach § 30 Abs 3 EStG sind vom Verkaufserlös nicht nur die Anschaffungskosten des Bodens, sondern auch die Anschaffungskosten des wertlos gewordenen Gebäudes abzuziehen. Die Anschaffungskosten des Gebäudes sind allerdings um die von der Feuerversicherung erhaltene Entschädigung zu mindern.

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