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Unmittelbare Zuleitung von Regenwasser

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/69immolex 2026, 142 - 143 Heft 4 v. 17.4.2026

Eine unmittelbare Zuleitung auf den Nachbargrund, etwa auch von Wasser, ist unzulässig, außer sie wirkt sich nur derart geringfügig auf das Nachbargrundstück aus, dass kein vernünftiger Mensch dies als nennenswerten Nachteil ansähe.

9 Ob 49/25h

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