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Zur Ersitzung eines Wasserleitungsrechts

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/70immolex 2026, 143 - 144 Heft 4 v. 17.4.2026

Die Ersitzung eines mehr als 30 Jahre lang ausgeübten Wasserleitungsrechts erfordert keine Angabe eines regelmäßigen Titels. Bloß die erwiesene Unredlichkeit des Besitzes schließt die Ersitzung aus.

1 Ob 59/25w

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