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Umsatzsteuer bei Geschäftsraumvermietung

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturNikolaus Zornimmolex 2026/75immolex 2026, 156 - 158 Heft 4 v. 17.4.2026

Die Vermietung von Geschäftsräumen ist USt-befreit, der Vermieter kann aber zur Steuerpflicht optieren. Hat der Vermieter Vorauszahlungen für einen Teil seiner erst in einem Folgejahr zu erbringenden Vermietungsleistungen eingenommen und diese Vorauszahlungen USt-befreit behandelt, kann er nach Ansicht des BFG nicht mehr im Folgejahr, in dem die tatsächlichen Vermietungsleistungen erbracht werden und ein über die Vorauszahlung hinausgehende Mietentgelt vereinnahmt wird, zur USt-Pflicht optieren. Es bleibt bei der USt-Befreiung, sodass der Vermieter den Vorsteuerabzug verliert.

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