Der Beitrag befasst sich mit der am 1. 4. 2026 wirksam gewordenen Änderung der mietrechtlichen Kategoriebeträge und der mietrechtlichen Richtwerte auf der Grundlage der neuen Valorisierungssystematik des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (5. MILG). (FN )
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