Wird ein bebautes Grundstück von mehr als 1.000 m2 unter Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung verkauft, so ist vom auf den Boden entfallenden Kaufpreis jener Anteil zu ermitteln, der auf die Fläche von 1.000 m2 entfällt, weil nur für diesen Anteil (wie für den auf das Gebäude entfallenden Kaufpreisanteil) die Befreiung von der ImmoESt gilt. Ist der Boden nur mit einer Teilfläche als Bauland gewidmet und im übrigen Grünland, so gilt: Für die Quadratmeter des Bodens, die mit dem Gebäude bebaut sind, ist der Baulandpreis anzusetzen; der darauf entfallende Kaufpreisanteil ist steuerbefreit. Für die gesamte verbleibende Bodenfläche ist zunächst das Verhältnis (Prozentsatz) von als Bauland gewidmeten Quadratmetern einerseits zu Grünland-Quadratmetern andererseits zu ermitteln. Exakt in diesem Verhältnis ist jener Teil der steuerbefreiten Fläche von 1.000 m2, der nicht mit dem Gebäude bebaut ist, mit dem Baulandpreis bzw dem Grünlandpreis anzusetzen (Verhältnismethode) und dadurch der auf diese Fläche entfallende (ebenfalls steuerbefreite) Kaufpreisanteil zu errechnen.

