1. Wenn der Eigentümer eines Miethauses, in welchem mehrere Wohnungen schon seit Jahrzehnten vermietet sind, eine bisher nicht vermietet Wohnung nach dem 31. 12. 2012 erstmalig vermietet, so ist die AfA für diese erstmalig vermietete Wohnung von den fiktiven Anschaffungskosten der Wohnung im Zeitpunkt des Vermietungsbeginns zu berechnen.

