Der vorliegende Beitrag befasst sich vor dem Hintergrund einer rezenten Verbandsklage-E (FN ) mit der rechtlichen Qualifikation von Wärmelieferungsverträgen auf WE-Liegenschaften. Erörtert wird die Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen des KSchG sowie im Besonderen, ob und in welchen Fällen einer EigG Verbrauchereigenschaft zugebilligt werden kann.
Schlagwörter:

