Am 23. 12. 2025 wurde ua auch der Steuerteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 ("BBKG 2025") veröffentlicht. Damit steht einer Anwendung der Neuregelung für "besonders repräsentative Gebäude" - Luxusimmobilie - für Wohnzwecke ab dem 1. 1. 2026 nichts mehr im Wege. Die Details der Neuregelung werden nachfolgend dargestellt, wobei festzuhalten ist, dass sich noch zahlreiche Zweifelsfragen stellen, welche wohl erst im Rahmen der nächsten Wartung der UStR geklärt werden.

