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Berechnung der ImmoESt beim Verkauf einer Liebhaberei-Immobilie

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturNikolaus Zornimmolex 2026/15immolex 2026, 33 - 34 Heft 1 v. 26.1.2026

Bei der Berechnung der ImmoESt für den Verkauf einer Immobilie ist gem § 30 Abs 3 EStG 1988 vom Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten auszugehen. Die dabei abzuziehenden Anschaffungskosten sind allerdings, wenn die Immobilie vermietet worden ist, um Absetzungen für Abnutzungen (AfA), soweit diese bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgezogen worden sind, zu vermindern. War die Vermietung aber als Liebhaberei einzustufen, konnte die im Vermietungszeitraum angefallene AfA steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wird das vermietete (Liebhaberei-)Gebäude verkauft, darf in einem solchen Fall bei Berechnung der ImmoESt die AfA nicht von den Anschaffungskosten abgezogen werden, darf also nicht die Bemessungsgrundlage der ImmoESt erhöhen.

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