Nicht jedes Umgehungsgeschäft ist nichtig. Ist der Vertrag bloß genehmigungsbedürftig - hier wurde keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung eingeholt -, dann ist er so lange schwebend unwirksam, bis die Genehmigung fehlt oder versagt oder festgestellt wird, dass der Vertrag keiner Genehmigung bedarf.
10 Ob 43/25h

