Mit dem am 22. 12. 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Budgetbegleitgesetz 2024 wurde für Lieferungen von Photovoltaikmodulen an Betreiber einer Photovoltaikanlage sowie für die innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen durch den Betreiber ein befristeter Umsatzsteuersatz iHv 0 % eingeführt. Diese neue Befreiung ist auf den Zeitraum vom 1. 1. 2024 bis zum 31. 12. 2025 begrenzt und schließt den Vorsteuerabzug nicht aus. Im folgenden Beitrag wird die neue Begünstigung vorgestellt und ein kurzer Überblick über die umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen gegeben. (FN )