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Abgrenzung außerstreitiger Rechtsweg

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2024/10immolex 2024, 25 Heft 1 v. 17.1.2024

Der Fachsenat hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass nur die auf §§ 15b und 15c WGG gestützten Ansprüche im außstrVerf nach § 22 Abs 1 Z 2a WGG zu prüfen sind. Vertragliche Ansprüche sind demgegenüber auf dem streitigen Rechtsweg durchzusetzen.

5 Ob 24/23z

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