Eine Unmöglichkeit oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten Untunlichkeit einer Verbesserung der mangelhaften Sache muss der Übergeber im Prozess einwenden und nachweisen.
1 Ob 112/23m
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Eine Unmöglichkeit oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten Untunlichkeit einer Verbesserung der mangelhaften Sache muss der Übergeber im Prozess einwenden und nachweisen.
1 Ob 112/23m
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