Nachdem vermehrt unzulässige Zwillings- und sogar Drillingsabstellplatzkonstruktionen bei Kfz-Abstellplätzen aufgetaucht sind, (FN ) erfreuen sich nun offenbar auch immer wieder Konstruktionen großer Beliebtheit, bei denen an und für sich mehrere selbständige WE-Objekte zu einem zusammengefasst werden, teilweise garniert mit tauglichem, aber auch untauglichem Zubehör-WE. Im folgenden Beitrag wird auf diese "Monster-WE-Objekte" eingegangen und deren Rechtsfolgen dargestellt.