Die Nichtigkeit missbräuchlicher Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen ist von Amts wegen zu prüfen.
Die Klausel "Hunde und Kleintiere dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters gehalten werden" ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.