Über die Durchsetzung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten durch Bewilligung der Zwangsverwaltung ist im Titelverfahren mit Sachbeschluss zu entscheiden. Die Rechtsmittelfrist beträgt vier Wochen.
Über die Durchsetzung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten durch Bewilligung der Zwangsverwaltung ist im Titelverfahren mit Sachbeschluss zu entscheiden. Die Rechtsmittelfrist beträgt vier Wochen.