Der OGH hat mit Entscheidung vom 23. 9. 2022, 4 Ob 129/22g, klargestellt, dass coronabedingte Zahlungsschwierigkeiten eines Wohnungsmieters diesen nicht zur Mietzinsminderung bzw zur Mietzinsbefreiung gem § 1104 ABGB berechtigen.
Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.