Der Beitrag befasst sich mit der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung des Vermieters einer Wohnung in der Vollanwendung des MRG zur Vorlage einer Dokumentation über den einwandfreien Zustand der elektrischen Anlage der Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags und den mietrechtlichen Folgen einer Nichtvorlage.
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