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"Sicherung der vereinbarten Rechtsstellung" (§ 7 Abs 5 BTVG) beim Erwerb von Wohnungseigentum

Schwerpunkt Erwerberschutz im BTVGBeitragAufsatzManuel C. Traxler, Stefan C. Bartimmolex 2022/167immolex 2022, 374 - 377 Heft 11 v. 8.11.2022

Die Sicherungspflicht des BT endet beim grundbücherlichen Sicherungsmodell mit tatsächlicher Übergabe des fertiggestellten eigentlichen Vertragsgegenstandes und der Sicherung der vereinbarten Rechtsstellung des Erwerbers (§ 7 Abs 5 BTVG). Der Beitrag prüft, welche Voraussetzungen beim Erwerb von WE vorliegen müssen, damit die vereinbarte Rechtsstellung gesichert ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beantwortung der Frage, ob dafür - wie von (FN ) vertreten - die Bevollmächtigung des Treuhänders durch die Vertragsparteien zur Unterfertigung des WE-Vertrags genügt.

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