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Die Schadensminderungspflicht beim Fixkostenzuschuss

Schwerpunkt COVID-19 und FörderungenBeitragAufsatzBirgit Kraml, Victor-Leon Eggenbergerimmolex 2021/96immolex 2021, 205 - 208 Heft 6 v. 8.6.2021

Bestandnehmer berufen sich für die Zeit der Pandemie auf Unbrauchbarkeit ihrer Bestandobjekte nach §§ 1104 ff ABGB, erhalten aber auch Fixkostenzuschüsse für die Dauer der zur Eindämmung von COVID-19 angeordneten Beschränkungen. Vermieter verlangen ein Durchreichen dieser Zuschüsse, die Förderverträge wiederum sehen Schadensminderungspflichten der Bestandnehmer und Rückforderungsansprüche der COFAG vor. Der Beitrag befasst sich mit dem Dreiecksverhältnis Mieter - Vermieter - COFAG.

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