Viele COVID-19 Fördermaßnahmen zielen auf betriebliche Einkünfte ab. Dadurch sind aber rein vermögensverwaltende Tätigkeiten von den Begünstigungen grundsätzlich ausgeschlossen. Wie Vermieter doch Förderungen in Anspruch nehmen können und was sie dafür tun müssen, ist Gegenstand dieses Beitrags.
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